Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preise sind frei und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich ab Lager oder Werk. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Versand
Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtreier Lieferung. Nach Übergabe an den Boten, die Post, oder den Spediteur ist die Lieferung vollzogen. Kosten und Risiken für eingesandte Teile, sei es zum Umbau oder als Muster, trägt der Aufraggeber.
Aufrag und Lieferung
Durch die Aufragserteilung werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen anerkannt. Einkaufsbedingungen des Abnehmers sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die angegebene Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich.
Zahlung
Wir behalten uns vor, die ersten drei Aufräge unter Vorauskasse-Bedingungen zu beliefern. Danach sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sollte ein höherer Verzugsschaden nachweisbar sein, so sind wir berechigt auch diesen geltend zu machen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Oberhausen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Bei Verbrauch der von uns gelieferten Ware im normalen Fabrikationsprozess des Bestellers, sichert dieser uns die Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes an den Fertigungserzeugnissen im entsprechenden Werte zu. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen an andere sind während der Laufzeit unseres Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet. Bei Zahlung in Wechsel oder Scheck erlischt unser Eigentumsvorhalt erst nach vollständiger Einlösung der Papiere und Begleichung aller Nebenkosten.
Gewährleistungsansprüche
Soweit seitens des Käufers berechtigte Gewährleistungsansprüche erhoben werden können, beschränken sich diese auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl und / oder erfolgte die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, uns gesetzter Frist, ist der Käufer berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die Ware einen nicht unerheblichen Mangel aufweist. Bei der Fristsetzung sind die Wiederbeschaffungszeiten des Vorlieferanten zu berücksichtigen. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel behafet, ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt. Die Geltendmachung eines Anspruches auf Schadensersatz statt Erfüllung ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Schadensersatzansprüche bezüglich mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.